Zivilrecht - seit über 20 Jahren aktiv im Zivilrecht

Das Zivilrecht prägt unser tägliches Miteinander. Das Zivilrecht regelt unter welchen Voraussetzungen und worüber wir Verträge schließen dürfen, zu welchen Problemen es bei Vertragsabschlüssen sowie bei der Abwicklung der Verträge kommen kann und wie diese Konflikte zu lösen sind.
Neben den Vertragsverhältnissen regelt das Zivilrecht auch nicht vertragliche Schadensersatzansprüche und nicht vertragliche Erstattungsansprüche. Wegen der Komplexität und dem Umfang des Zivilrechtes können im Folgenden nur ausgewählte Bereiche des Zivilrechts, mit denen sich unsere Kanzlei befasst, dargestellt werden:

Immobilien

Kaufverträge über eine Immobilie müssen durch einen Notar geschlossen werden. Ein Notar hat nicht die Möglichkeit die vertragschließenden Parteien in ihren unterschiedlichen Interessen zu beraten, sondern muss als neutrale Person fungieren. Vor diesem Hintergrund beraten und begleiten wir Sie gerne dabei, dass sich in dem notariell zu schließenden Vertrag auch Ihre eigenen Vorstellungen realisieren sowie dass wir Ihnen auch gern erläutern, welches Interesse die andere Vertragspartei an bestimmten vertraglichen Regelungen hat.

Darlehen

Darlehensverträge werden zu verschiedenen Zwecken geschlossen. Zum Kauf eines Autos, einer Immobilie oder aber auch zum Kauf eines Handys oder eines Fernsehers. Die meisten Menschen empfinden Darlehensverträge als unübersichtlich und sprachlich wenig verständlich. Wir unterstützen Sie vor Abschluss eines Darlehensvertrages darin, dass Ihnen bewusst ist, welche Rechte und Pflichten Sie mit Abschluss des Darlehensvertrages eingehen.

Selbstverständlich begleiten wir Sie auch dann, wenn es zu Problemen mit einem von Ihnen bereits abgeschlossenen Darlehensvertrag kommt. Dies sowohl im außergerichtlichen, als auch im gerichtlichen Bereich.

Unternehmen

Wir vertreten sowohl Einzelunternehmen, als auch kleine mittelständige Unternehmen bei der Vertragsgestatlung mit ihren Geschäftspartnern. Neben der Hilfe bei der
Vertragsgestaltung sind wir für diese auch tätig im Bereich des Forderungseinzuges sowie der Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Schadensersatzrecht

Neben vertraglichen Schadensersatzansprüchen, machen wir für Sie auch Schadensersatzansprüche geltend, die Ihnen dadurch entstanden sind, dass ein anderer Sie unerlaubt in Ihren Rechten geschädigt hat. Wir setzen Ihre Ansprüche durch, wenn Sie Opfer von Straftaten geworden sind. Häufig tritt hier das Missverständnis auf, dass bereits in einem Strafverfahren Ihre Schadensersatzansprüche geregelt werden. Dies geschieht jedoch nur in den wenigsten Fällen, da der Schadensersatz ein zivilrechtlicher Anspruch ist und nicht vor die Strafgerichte gehört.