Rechtsanwaltskanzlei Millich - Familienrecht stets aktuell

Seit 1999 setzen sich Rechtsanwältin Astrid Millich und Rechtsanwalt Martin Schmidt für Ihr Recht ein. Die Rechtsanwaltskanzlei Millich in Minden hat sich spezialisiert auf Familien, Sozial und Erbrecht, um Sie optimal beraten und vertreten zu können. Mit viel Fachkenntnis, der eine langjährige Berufserfahrung zugrunde liegt, unterstützen wir Sie dabei, Rechtsansprüche zu formulieren und Ihr Recht außergerichtlich wie gerichtlich durchzusetzen.

Hochzeit und Ehevertrag

Als Fachanwältin für Familienrecht in der Rechtsanwaltskanzlei Millich berät Astrid Millich Sie gerne vor der Eheschließung über deren rechtlichen Auswirkungen. Sie greift dabei auf langjährige Berufserfahrungen zurück und kann Ihnen umfassend alle wichtigen juristischen Details rund um den schönsten Tag in Ihrem Leben und Ihre gemeinsame Zukunft erklären. Auf Wunsch entwirft Rechtsanwältin Millich für Sie zudem einen Ehevertrag. Wenden Sie sich auch gerne bezüglich der Regelungen für nicht eheliche Lebensgemeinschaften oder bei Fragen zu gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften an sie.

Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindesunterhalt

Im Falle einer Trennung sind das Sorgerecht, das Umgangsrecht und der Kindesunterhalt besonders sensible Themen. Hier ist es wichtig, das Wohl der Kinder in den Fokus zu stellen und sachlich und angemessen alle Einzelheiten zu regeln. Die Fachanwältin Astrid Millich betrachtet in Fragen des Familienrechts jeden Fall ganz individuell, um gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung zu erarbeiten.

Trennung, Scheidung und Ehegattenunterhalt

Gerne beraten wir Sie umfassend betreffend aller juristischen Fragen rund um Ihre Trennung bis hin zur Scheidung und zeigen Ihnen Ihre Rechte auf. So steht beispielsweise dem wirtschaftlich schwächeren Ehegatten ein Trennungsunterhalt, dessen Höhe sich an den Einkünften des wirtschaftlich stärkeren und leistungsfähigeren Ehegatten orientiert, bis zur Rechtskraft der Scheidung zu. Mit Rechtskraft der Scheidung verfällt der Anspruch auf Trennungsunterhalt. Diesbezüglich ist dann im Anschluss an die durchgeführte Scheidung gegebenenfalls zu prüfen, ob nachehelicher Unterhalt verlangt beziehungsweise gezahlt werden muss.

Haus und Vermögen

Im Falle einer Trennung oder Scheidung müssen viele Besitzansprüche geklärt werden. Die gemeinsamen Güter, sowohl Besitztümer wie ein gemeinsames Haus als auch das bestehende Vermögen müssen entweder nach individuellen Vorstellungen oder nach gesetzlichen Regelungen aufgeteilt werden. Um Sie bei diesem wichtigen Schritt zu unterstützen und um zu verhindern, dass Sie bei der Vermögensaufteilung benachteiligt werden, steht Fachanwältin Astrid Millich von der Rechtsanwaltskanzlei Millich Ihnen bei Fällen des Familienrechts kompetent zu Seite.